Abschlussprüfung
Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
Wir prüfen Ihren Jahresabschluss und Lagebericht* im Rahmen einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung.
Prüfungspflichtig sind u.a. Kapitalgesellschaften und besondere GmbH & Co. KGs, die mindestens zwei der drei folgenden Größenkriterien überschreiten: 15 Mio. EUR Umsatzerlöse, 7,5 Mio. EUR Bilanzsumme, 50 Mitarbeiter. Die Prüfungspflicht besteht in der Regel ab dem zweiten Bilanzstichtag, an dem diese Größenkriterien überschritten werden.
*inkl. Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Freiwillige Jahresabschlussprüfung
Eine freiwillige Abschlussprüfung ist auch bei Unterschreiten der o.g. Größenkriterien jederzeit möglich. Sie schafft erhöhtes Vertrauen in den Jahresabschluss. Häufig wird sie auf Wunsch von Gesellschaftern, aufgrund von Regelungen in der Satzung oder zur Vorbereitung auf einen M&A-Deal durchgeführt.
Konzernabschlussprüfung
Wir prüfen Ihren Konzernabschluss (HGB oder IFRS) und Konzernlagebericht* im Rahmen einer gesetzlichen oder freiwilligen Konzernabschlussprüfung.
*inkl. Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Versäumte Prüfungspflicht
Ein pflichtwidrig ungeprüfter Abschluss kann nicht festgestellt werden. Ausgezahlte Gewinnausschüttungen können zurückgefordert werden. Besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, ist dieser in Gefahr. Es drohen erhebliche Steuerbelastungen.
Ihnen ist bereits ein prüfungspflichtiger Abschluss "durchgerutscht" oder Sie sind nicht sicher, ob Prüfungspflicht besteht? - Sprechen Sie uns an. Wir sehen uns den Einzelfall mit Ihnen zusammen an. Kontakt aufnehmen
IFRS-/US-Gaap Reporting
Ihre Zahlen müssen noch an eine Konzerngesellschaft berichtet werden? In IFRS oder US-Gaap? Gerne sind wir bei der Überleitung behilflich oder unterziehen Ihre Überleitung einer prüferischen Durchsicht. Sprechen Sie uns an. Kontakt aufnehmen
Bescheinigungen nach Verpackungs-Verordnung, EMIR, F-Gas etc.
Sie benötigen weitere Bescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers? Z.B. zu Ihrer Vollständigkeitserklärung für das VE-Register bei der IHK (nach Verpackungs-Verordnung), im Rahmen von EMIR (weil Sie Derivategeschäfte durchführen), aufgrund der F-Gas-Verordnung o.a.? Für unsere Prüfungsmandanten werden wir auch hier sehr gerne tätig.