Abschlussprüfung
Prüfungspflicht
Prüfungspflichtig sind u.a. Kapitalgesellschaften und besondere GmbH & Co. KGs, die mindestens zwei der drei folgenden Größenkriterien überschreiten: 15 Mio. EUR Umsatzerlöse, 7,5 Mio. EUR Bilanzsumme, 50 Mitarbeiter. Die Prüfungspflicht besteht in der Regel ab dem zweiten Bilanzstichtag, an dem diese Größenkriterien überschritten werden.
Freiwillige Prüfung
Eine freiwillige Abschlussprüfung ist auch bei Unterschreiten der o.g. Größenkriterien jederzeit möglich. Sie schafft erhöhtes Vertrauen in den Jahresabschluss. Häufig wird sie auf Wunsch von Gesellschaftern, aufgrund von Regelungen in der Satzung oder zur Vorbereitung auf einen M&A-Deal durchgeführt.
Versäumte Prüfungspflicht
Ein pflichtwidrig ungeprüfter Abschluss kann nicht festgestellt werden. Ausgezahlte Gewinnausschüttungen können zurückgefordert werden. Besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, ist dieser in Gefahr. Es drohen erhebliche Steuerbelastungen.
Ihnen ist bereits ein prüfungspflichtiger Abschluss "durchgerutscht" oder Sie sind nicht sicher, ob Prüfungspflicht besteht? - Sprechen Sie uns an. Wir sehen uns den Einzelfall mit Ihnen zusammen an. Kontakt aufnehmen
Digitale Prüfung
Wir sind digital: vom Auftragsschreiben bis zum Prüfungsbericht. Saldenbestätigungen inklusive. Unterlagen reichen Sie uns über einen sicheren Datenraum ein.
Wir unterstützen auch Ihren Digitalisierungsprozess. Sprechen Sie uns an. Kontakt aufnehmen
Geschäftsbericht
Ihr Jahresabschluss ist Ihre Visitenkarte. Sie wollen Eindruck hinterlassen – bei Investoren, Banken und anderen Geschäftspartnern.
Egal, ob Sie ihren Stakeholdern unseren kompletten Prüfungsbericht mit Ihrem Jahresabschluss und Lagebericht in der Anlage überreichen oder ob Sie ihnen eine Kurzversion aushändigen (Ihr Jahresabschluss und Lagebericht mit unserem Prüfungsurteil) - wir legen nicht nur inhaltlich Wert auf korrekte Darstellung, sondern liefern Ihnen die Dokumente in einem ansprechenden Design.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie, Ihren Jahresabschluss zum professionellen Geschäftsbericht auszubauen.
Offenlegung
Ihr Abschluss muss im Bundesanzeiger offen gelegt werden. Dafür bestehen bestimmte Fristen und Formatvorgaben. Gerne erledigen wir das zuverlässig für Sie. Auf Wunsch unter Berücksichtigung bestehender größenabhängiger Erleichterungen.
IFRS-/US-Gaap Reporting
Ihre Zahlen müssen noch an eine Konzerngesellschaft berichtet werden? In IFRS oder US-Gaap? Gerne sind wir bei der Überleitung behilflich oder unterziehen Ihre Überleitung einer prüferischen Durchsicht. Sprechen Sie uns an. Kontakt aufnehmen
Bescheinigungen nach Verpackungs-Verordnung, EMIR, F-Gas etc.
Sie benötigen weitere Bescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers? Z.B. zu Ihrer Vollständigkeitserklärung für das VE-Register bei der IHK (nach Verpackungs-Verordnung), im Rahmen von EMIR (weil Sie Derivategeschäfte durchführen), aufgrund der F-Gas, Verordnung o.a.? Für unsere Prüfungsmandanten werden wir auch hier sehr gerne tätig.