Beratung IFRS & Konzernabschluss
Charakter des Konzernabschlusses
Konzernabschluss ist der Jahresabschluss aus Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern. Er entsteht aus der Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften. Dabei sind die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu bereinigen (Konsolidierung). Dies ergibt sich aus der Einheitstheorie. Hierfür sind die einbezogenen Jahresabschlüsse hinsichtlich Stichtag und der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu vereinheitlichen und auf eine gemeinsame Währung zu transferieren.
HGB vs. IFRS
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, ihren Konzernabschuss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie durch die EU anerkannt wurden, aufzustellen. Alle anderen Unternehmen in Deutschland stellen ihren Konzernabschluss nach HGB auf.
Ob eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht, richtet sich allein nach den handelsrechtlichen Regelungen (§§ 290 ff HGB). Gerne sind wir Ihnen bei Fragen zum Konsolidierungskreis und zur Konzernerstellungspflicht behilflich. Kontakt aufnehmen
Outsourcing
Da es sich bei der Konsolidierung um einen Prozess handelt, der einmal jährlich (ggf. ergänzt um Quartalsreportings) stattfindet und für den spezielles Knowhow nötig ist, kann es sich für Unternehmen rechnen, die Erstellung des Konzernabschlusses einem externen Spezialisten anzuvertrauen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Effizient und zuverlässig. Kontakt aufnehmen
Personeller Engpass
Alternativ zum kompletten Outsourcing des Konsolidierungsprozesses kommt auch eine partielle Einbindung eines Spezialisten in Frage, beispielsweise zur Überbrückung eines personellen Engpasses. Fragen Sie uns an.
Einführung neuer Standards
Die Einführung von IFRS kann eine große Herausforderung für ein Unternehmen sein. Es empfiehlt sich, frühzeitig ein Projekt zur Einführung der Standards aufzusetzen.
Das erleichtert auch das Reporting in den Notes, in denen die voraussichtlichen Auswirkungen neuer Standards auf den Konzern ab einem bestimmten Zeitpunkt dargestellt werden müssen.
Bilanzkontrolle durch Bafin
Eine besondere Situation stellt für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Prüfung durch die Bafin dar - anlassbezogen oder in einer Stichprobenprüfung.
Werden dabei besonders knifflige Fragen aufgeworfen, kann dies den Wunsch nach externer Unterstützung in der Sachverhaltsbeurteilung und Umsetzung konkreter Maßnahmen entstehen lassen. Wir unterstützen Sie gerne.
Interne Revision
Sie möchten Ihr Internes Kontrollsystem einer kritischen Überprüfung unterziehen oder eine Sonderfrage von einer unabhängigen Vertrauensperson klären lassen? Wir führen diese Aufgaben zielgerichtet und diskret für Sie aus. Auf Wunsch auch in Ihren ausländischen Tochtergesellschaften.