Gutachten

 

Abbau von Informations-asymmetrien

Die Arbeit eines Wirtschaftsprüfers hilft, Vertrauen in Zahlen, Abschlüsse und andere Angaben zu gewinnen und damit Informationsasymmetrien abzubauen.
 

Wirtschaft braucht Vertrauen

Gesetzlich verankert ist dies durch die Prüfungspflicht für bestimmte Jahres- und Konzernabschlüsse. Aber auch außerhalb der Abschlussprüfung gibt es viele weitere Situationen, in denen die Beurteilung eines Wirtschaftsprüfers hilft, die Glaubwürdigkeit von  Angaben zu erhöhen und den handelnden Parteien Vertrauen zu geben.

Der Wirtschaftsprüfer wirft einen neutralen Blick auf einen Sachverhalt und nimmt Stellung hierzu.

Ein paar Beispiele:

 

Prüferische Durchsicht

Die prüferische Durchsicht stellt eine gegenüber einer Abschlussprüfung verkürzte Beurteilungshandlung durch einen Wirtschaftsprüfer dar. Sie kommt beispielsweise zum Einsatz bei Quartalsabschlüssen, Zwischenabschlüssen oder Closing Accounts für Transaktionszwecke.

 

ISAE 3000

Der vom International Auditing and Assurance Standard Board herausgegebene ISAE 3000 legt die prinzipienbasierten Standards dar, nach denen Beratungsaufträge, die keine Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von historischen Finanzinformationen sind, durchzuführen sind. Der Standard kann als Rahmen dienen für die Überprüfung von Aussagen oder von der Verlässlichkeit interner Kontrollen - ebenso wie für Aufträge zur Durchführung von Leistungs- oder Preis-Leistungs-Prüfungen.

 

Beurteilung von Closing Accounts und Kaufpreis-klauseln

Nicht immer fällt ein Transaktionszeitpunkt (z.B. Einstieg eines neuen Gesellschafters, Anteilseignerwechsel o.a.) auf einen Abschlussstichtag. Ein Zwischenabschluss wird benötigt. Häufig werden in Kaufpreisklauseln zudem Vereinbarungen getroffen, dass der Kaufpreis von bestimmten Kennzahlen im Jahres- oder Zwischenabschluss abhängig sein soll. Nicht selten werden solche Vereinbarungen durch Sonderregelungen für bestimmte Bilanzwerte ergänzt. So sollen z.B. bestimmte Vermögenswerte zum Verkehrswert statt zum Buchwert angesetzt werden oder Anteile an Tochterunternehmen mit deren anteiligem Eigenkapital einbezogen werden.

Jeder Zahl kommt in diesem Fall Bedeutung zu, da sie unmittelbar kaufpreisrelevant ist. Ein Grund, diese Zahlen von einem sachverständigen Wirtschaftsprüfer beurteilen zu lassen.

Gerne nehmen wir uns Ihrer Sache an.

 

Unternehmens-bewertungen

Anlässe für eine Unternehmensbewertung gibt es viele: der beabsichtigte Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen, das Ausscheiden eines Gesellschafters, ein Erbfall, die vorweggenommene Erbfolge (Schenkung), steuerliche Gründe oder auch schlichtweg die Überprüfung der Werthaltigkeit im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlusserstellung.

Wir besprechen Ihren individuellen Fall mit Ihnen und haben das passende Bewertungstool parat - ob IDW S1-Gutachten indikative Unternehmensbewertung oder vereinfachte Verfahren. Wir passen den Aufwand dem Anlass angemessen an.

 

Financial Due Diligence

Die Financial Due Diligence ist Teil der Due Diligence, die im Vorfeld einer jeden M&A-Transaktion durchgeführt werden sollte.
 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Für Investoren durchleuchten wir ihr Target auf Herz und Nieren aus betriebswirtschaftlicher und bilanzieller Sicht. Auf Wunsch binden wir Spezialisten mit ein, die sich um die Tax Due Diligence und Legal Due Diligence kümmern. Für besondere Fälle haben wir auch weitere Experten im Netzwerk, die das vorhandene IT-System unter die Lupe nehmen – auch im Hinblick auf mögliche Folgekosten einer De-integration aus einem bestehenden Konzern.

Sie wünschen sich ein kostenbewusstes Vorgehen? Wir bauen unseren Prozess zweistufig auf: in einer ersten Phase konzentrieren wir uns darauf, wesentliche Risikobereiche zu identifizieren. Diese besprechen wir mit Ihnen. In einer zweiten Phase gehen wir ins Detail –  dort, wo Sie es wünschen.

Sie sind auf Verkäuferseite und möchten für Ihr Unternehmen proaktiv Unterlagen für potenzielle Investoren zusammenstellen? Auch dabei helfen wir Ihnen gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall.

 

Purchase Price Allocation (PPA)

Der Share Deal ist unter Dach und Fach. Der Kaufpreis steht fest. Doch für den Konzernabschluss ist noch vieles zu klären: auf welche Vermögenswerte (und Schulden) entfällt der gezahlte Kaufpreis? Welche möglicherweise bislang nicht bilanzierten Vermögenswerte sind nun anzusetzen? Mit welchem Wert?

Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation - PPA), inkl. der Durchführung notwendiger Bewertungen. 

 

Ihre Ansprechpartner