Trendwatch externes Reporting

Das IDW hat heute ein Positionspapier zum Thema Trendwatch Externes Reporting veröffentlicht.

Wir erleben seit einiger Zeit eine Inflation von Berichtselementen. Dabei nutzt der Gesetzgeber vermehrt das Berichtsinstrument „Lagebericht“ zur Verankerung neuer Berichtspflichten. Die Informationsversorgung von Betroffenen und Interessierten mit Unternehmensberichten ist gesetzlich weitgehend über den Bundesanzeiger sichergestellt. Es ist jedoch der Trend zu beobachten, alternativ eine Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite der Unternehmen zu ermöglichen. In diesem Fall ist grundsätzlich aus dem Bundesanzeiger (i.d.R. über einen Verweis im dort offengelegten Lagebericht) auf die relevante Internetseite zu verweisen. 

Aus Sicht des Aufsichtsrats ist es problematisch, dass seine Prüfungspflichten teilweise, z.B. in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, über die Prü- fungspflichten des Abschlussprüfers hinausgehen. Der Aufsichtsrat hat jedoch die Möglichkeit, eine externe inhaltliche Prüfung der Berichte zu beauftragen, z.B. durch seinen Abschlussprüfer.

Das Positionspapier ist unter https://www.idw.de/blob/106766/dbfa391772c951018387d9720bf6b6c0/down-positionspapier-externes-reporting-data.pdf abrufbar.

 

ML