Freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses - 6 gute Gründe
Als Geschäftsführer sind Sie nicht nur dafür verantwortlich, dass Ihr Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt wird. Sobald Ihre Gesellschaft als mittelgroß oder groß im Sinne des Handelsrechts gilt, müssen Sie Ihren Jahresabschluss und Lagebericht außerdem von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Doch auch für kleine Kapitalgesellschaften kann eine freiwillige Prüfung bereits sinnvoll oder gar erforderlich sein.
6 gute Gründe, wann eine freiwillige Prüfung sinnvoll ist:
Investoren und Kreditgeber überzeugen
Vertragliche Verpflichtungen
Persönliche Haftungsrisiken senken
Verbesserung der Finanzberichterstattung
Eigene Ressourcen schonen
Steuerliche Erwägungen
Näheres dazu haben wir in unserem Artikel “Jahresabschluss - ist eine freiwillige Prüfung sinnvoll?” erläutert, der auf startupcoach veröffentlicht wurde.
Sie denken darüber nach, Ihren Jahresabschluss einer freiwilligen Prüfung zu unterziehen oder haben diese Auflage bereits erhalten? Wir informieren Sie über die next steps: Schreiben Sie uns.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Jahresabschluss bereits prüfungspflichtig ist? Wir beraten Sie gerne: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.