IFRS 16 – noch 100 Tage bis zur neuen Leasingbilanzierung
Am 1.1.2019 tritt für die meisten IFRS-Anwender IFRS 16 in Kraft, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen neu regelt und damit IAS 17 ablöst. Viele Unternehmen haben die Umstellung bereits langfristig vorbereitet. Bei manchen fehlt noch der Feinschliff auf den letzten Metern.
Die größte Änderung bringt IFRS 16 für Leasingnehmer, die bisher als ‚Operating Leasing‘ eingestufte Verträge abgeschlossen haben. Darüber hinaus fallen künftig weitere Verträge, die bislang von der Leasingbilanzierung ausgenommen waren, unter die Neuregelung, wie z.B. die Anmietung von Büro- oder Gewerbeflächen. Für Leasinggeber bleibt es bei der bisherigen Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing.
Neues Bilanz- und GuV-Bild
Leasingnehmer müssen künftig grundsätzlich für alle abgeschlossenen Leasingverträge ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen passivieren. Ausnahmen bestehen für kurzfristige Leasingverträge und Leasinggegenstände von geringem Wert.
Während bisher Miet- und Leasingraten im Operating Leasing laufende Aufwendungen darstellten, die das EBITDA verringerten, fallen künftig Abschreibungen auf das Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen in Höhe des in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteils an. Darüber hinaus kommt es in der Regel zu einer Vorverlagerung von Aufwendungen (sog. “Frontloading”).
Die Auswirkungen auf die Bilanz- und Ertragskennzahlen sind – je nach Volumen der Leasingverträge – erheblich. Durch die Verlängerung der Bilanzsumme verringert sich die Eigenkapitalquote, während die Verschiebungen in der GuV einerseits zu einer Erhöhung von EBITDA und EBIT führen (vertikale Verschiebung) und sich andererseits das Net Income verringern kann (Frontloading).
Sind Konsequenzen an diese Kennzahlen geknüpft, wie z.B. Covenants in Kreditverträgen, taten Unternehmen in den letzten Monaten gut daran, ihre Vertragspartner und Stakeholder auf die Veränderungen vorzubereiten und Regelungen anzupassen.
Wahlrechte
Neben den grundsätzlichen Änderungen in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, sind zum Jahreswechsel weitere Besonderheiten zu beachten, die aus den umfangreichen Übergangsvorschriften resultieren. Die konzerneinheitliche Ausübung der Wahlrechte erfordert auch hier eine entsprechende Koordination.
An Alles Gedacht? - 10-Punke, die Sie bei der Umstellung auf IFRS 16 beachten sollten
Auswahl und Konfiguration eines Tools zur Vertragsverwaltung (Spezialsoftware vs. Excel) und Buchungsvorbereitung
Entscheidung, wo die Datenerfassung und künftige -verwaltung erfolgen soll (dezentral oder zentral?) und durch welche Abteilung (Einkauf? Controlling? Anlagenbuchhaltung?)
Aktualisierung der Bilanzierungsrichtlinie und Schulung der Mitarbeiter
Erfassung aller Miet- und Leasingsverträge mit den erforderlichen Parametern, inkl. Bestimmung der Grenzfremdkapitalkosten
Beurteilung, ob die erfassten Verträge der Bilanzierung nach IFRS 16 unterliegen
Entscheidung, ob einzelne Verträge unter Inanspruchnahme von Wahlrechten bei der Übergangsbilanzierung von IFRS 16 ausgenommen werden sollen (Achtung! wird z.B. auf eine Einbeziehung von Büromieten im Übergangszeitpunkt verzichtet, ergeben sich ggf. erhebliche Auswirkungen bei einer späteren Vertragsänderung)
Berechnung der Buchwerte für die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 einschl. Forecast für die Folgejahre sowie Ermittlung der übrigen Werte für die Anhangsangaben
Kommunikation der Auswirkungen auf Bilanz- und GuV-Kennzahlen an relevante Stakeholder und ggf. Anpassung von Vetragsklauseln (Covenants etc.)
Ggf. Anpassung der Planungsrechnung; in der Regel ergeben sich auch Auswirkungen auf das Incentive System des Unternehmens (Kennzahlen für Bonusvereinbarungen)
Praktische Umsetzung der Bilanzierung: regelmäßige Pflege des Leasingtools und Überwachung der Schnittstelle bis hin zur Erfassung der Nutzungsrechte in der Anlagenbuchhaltung und Festlegung einer Buchungssystematik für die Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten