Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten von Unternehmen
Die Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung waren unter anderem Thema auf dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission am 8. November 2024. Im Anschluss an das Treffen veröffentlichte der Europäische Rat die Budapester Erklärung, die u.a. vorsieht, die gegenwärtigen Berichtspflichten deutlich zu vereinfachen. Darin heisst es: “Wir müssen eine befähigende, auf Vertrauen basierende Denkweise einnehmen, die es Unternehmen ermöglicht, sich ohne übermäßige Regulierung zu entfalten. Zu den wichtigsten Zielen, die die Kommission unverzüglich umsetzen muss, zählen, im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 % vorzulegen sowie in ihre Vorschläge auch Folgenabschätzungen in Bezug auf übermäßige Verwaltungslasten und Wettbewerbsfähigkeit aufzunehmen.”
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte in Ihrer Rede nach dem Treffen, dass die Inhalte der Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen. Es sollen jedoch deutliche bürokratische Entlastungen, insbesondere durch die Überarbeitung von redundanten und sich überschneidenden Vorschriften, erreicht werden. Dies betrifft insbesondere:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Umsetzung in deutsches Recht zwar für 2024 geplant war, nach dem Zerbrechen der Ampelkoalition nun allerdings fraglich erscheint.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), deren Umsetzung in deutsches Recht bis zum 25. Juli 2026 erfolgen muss.
Die EU-Taxonomie-Verordnung, welche seit dem Jahr 2022 anzuwenden ist und ein System von Kriterien zur Einstufung von wirtschaftlichen Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit festlegt.
Ausführlichere Informationen finden sich auf der Webseite des DRSC.