Öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-pa-recht-nachhaltigkeit-1023418

Am 16. Oktober 2024 fand die öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) im Rechtsausschuss des Bundestags statt.
Dafür waren u.a. Andreas Dörschell (Präsident der Wirtschaftsprüferkammer; WPK), Melanie Sack (Vorstandssprecherin des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V; IDW), und Sören Bauermann (Verband der Chemischen Industrie; VCI), sowie Rainer Kambeck (Deutsche Industrie- und Handelskammer; DIHK) als Sachverständige eingeladen.

WPK und IDW machten sich dafür stark, dass die Prüfung der CSRD-Berichterstattung, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, eine Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird. Dabei stehe eine einheitlich hohe Prüfungsqualität im Vordergrund. Konkret diskutiert wurde von Anhörenden und andereren Sachverständigen die Frage, andere qualifizierte Gutachter zuzulassen und nach einem Übergangszeitraum von z.B. 3 Jahren zu validieren, wie sich die Lösung bewährt hat.

Die Sachverständigen begrüßten die angestrebte Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie. Befürwortet wurde eine zeitnahe Umsetzung, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Kritisch betrachtet wurden jedoch die Belastung vor allem der mittelständischen Unternehmen. Für eine “ausreichende Übergangszeit” und eine “Reduktion von Komplexität” sprachen sich jedoch auch Vertreter großer Unternehmer aus.

ML